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Abmahnung des Schutzverbandes gegen Unwesen in der Wirtschaft wegen angeblichen Verstoßes gegen Medizinproduktegesetz

Posted on 16. Januar 2015 by Riegger Rechtsanwälte in Allgemein, Gewerblicher Rechtsschutz, IT-/Internetrecht, Recht, Rechtsnews, Rechtstipp, Wettbewerbsrecht No Comments
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Der Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft mahnt derzeit angebliche Verstöße gegen das Medizinproduktegesetz ab.

Uns liegt ein Schreiben des Schutzverbandes gegen Unwesen in der Wirtschaft vor, in dem dieser angebliche Verstöße gegen das Medizinproduktegesetz abmahnt. Konkret wird beanstandet, dass bei dem Produkt „DIE SPIEGELBURG Piratenstarke Pflasterstrips Capt’n Sharky“ nicht die Verwendungsdauer des Produktes bzw. Name oder Firma und Anschrift des Herstellers auf der Umverpackung angegeben wird.

Dem Schreiben ist eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt. Bei unveränderter Abgabe der dem Schreiben beigefügten vorgefertigten Unterlassungserklärung wäre im Falle eines Verstoßes eine feste Vertragsstrafe i.H.v. EUR 6.000,00 zu bezahlen.

Wir können Betroffenen derzeit nicht raten, die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung in der vom Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft geforderten Form ohne genauere Überprüfung abzugeben und raten Betroffenen an, bei Erhalt einer entsprechenden Abmahnung anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Gerne stehen wir für Rückfragen zur Verfügung.

Autor: RA Kai Schützle

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