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Neue Informationspflichten für Online-Shops ab 09.01.2016

Posted on 7. Januar 2016 by Riegger Rechtsanwälte in Allgemein, IT-/Internetrecht, Medienrecht, Recht, Rechtsnews, Rechtstipp, Wettbewerbsrecht No Comments
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Ab 09.01.2016 gelten neue Informationspflichten für Betreiber von Online-Shops.

Die neue Informationspflicht ergibt sich aus der EU-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 („Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten“). Durch die Verordnung wird zunächst die EU-Kommission verpflichtet, eine Online-Plattform bereitzustellen, über die bei Problemen mit Käufen über das Internet eine Streitbeilegung stattfinden kann. Allerdings hat die EU-Kommission die Plattform bislang noch nicht online gestellt. Nach Auskunft der EU-Kommission soll die Online-Plattform voraussichtlich zum 15.02.2016 online gehen. In Artikel 14 Abs. 1 der Richtlinie findet sich allerdings auch eine Pflicht für Betreiber von Online-Shops, einen Link zur genannten Plattform einzurichten. In Artikel 14 Abs. 1 der Richtlinie heißt es hierzu:

„In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, und in der Union niedergelassene Online-Marktplätze stellen auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform ein. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein. In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, geben zudem ihre E-Mail-Adresse an.“

Um sicherzugehen, sollten Betreiber von Online-Shops ab 09.01.2016 einen entsprechenden Link auf die Online-Plattform setzen. Die Online-Plattform wird über die Adresse http://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar sein. Der Link zur Online-Plattform muss leicht zugänglich sein.

Ob ein Verstoß gegen die entsprechende Informationspflicht abgemahnt werden kann, ist derzeit unklar.

Informationspflicht Online-Shops 09.01.2016, OS-Plattform, Streitschlichtung

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