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Verstoß gegen das Produktsicherheitsgesetz ist zugleich Wettbewerbsverstoß

Posted on 1. Juli 2015 by Riegger Rechtsanwälte in Gewerblicher Rechtsschutz, Recht, Rechtsnews, Urteile, Wettbewerbsrecht No Comments
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Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 21.05.2015, AZ 6 U 64/14, entschieden, dass ein Verstoß gegen das Produktsicherheitsgesetz zugleich ein Verstoß gegen das UWG darstellt und damit abgemahnt werden kann. § 3 Abs. 1 des Produktsicherheitsgesetzes sei eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG, da diese Vorschrift dem Schutz der Verbraucher und sonstigen Abnehmer der Produkte diene, so das Gericht.

Diese Argumentation dürfte auch auf andere Vorschriften des Produktsicherheitsgesetzes übertragbar sein.

 

abmahnung, Marktverhaltensregelung, Produktsicherheitsgesetz, Wettbewerbsrecht, Wettbewerbsverstoß

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